Erbenruf (Erbschaftseröffnung)
30.07.2026 Allgemeine PublikationenLiebi-Oehlinger Ernestine, geboren 7. Mai 1934, von Seftigen BE, ledig, wohnhaft gewesen im Altersheim Martinzentrum, Martinstrasse 8, 3600 Thun, verstorben am 12. März 2025.
Die Verstorbene hat keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen, so dass die gesetzliche Erbfolge gilt. Der Erbenruf ergeht an die gesetzlichen Erben mit unbekanntem Aufenthalt. Die gesetzlichen Erben der Ernestine Liebi-Oehlinger werden in Anwendung von Art. 555 ZGB hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der dritten Publikation dieses Erbenrufes bei Notarin Selina Stähli, Malerweg 4, 3600 Thun, schriftlich zu melden. Der Meldung sind zivilstandsamtliche Ausweise beizulegen, welche die Erbberechtigung nachweisen.
Thun, 23. Juli 2026
Die Beauftragte
Selina Stähli, Notarin
Malerweg 4
Postfach 1014, 3601 Thun
