Erbvertrag: Eröffnung
25.06.2026 Allgemeine PublikationenDie nachstehend genannte Person hat eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in den Erbvertrag Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen.
Roesle-Schuhmacher Sonja, geboren 7. April 1929, von Spiez BE, verheiratet, wohnhaft gewesen in Thun, mit Aufenthalt im Burgergut Thun, Bernstrasse 113, 3613 Steffisburg, verstorben am 2. April 2026 in Steffisburg BE.
Erbvertrag, welchen die Erblasserin mit ihrem Ehemann Klaus Dieter Roesle am 14. August 2023 bei Notarin Bettina Steiner Vollenweider (deren Urschrift Nr. 2419) abgeschlossen hat. Es wurden die Aufhebung der gesetzlichen Erbfolge und Erbeinsetzung verfügt.
Auflage und Einsprachen innerhalb Monatsfrist seit der 3. Publikation bei Notarin Bettina Steiner Vollenweider, Aarestrasse 28, 3600 Thun.
Thun, 16. Juni 2026
Notarin Bettina Steiner Vollenweider
