Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 9. Juni

  13.06.2024 Steffisburg, Steffisburg

Gemäss den Bestimmungen in Art. 6 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002 und Art. 15 Abs. 8 des Reglements über die politischen Rechte vom 17. Oktober 1997, wird das Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 9. Juni hiermit bekannt gegeben:

Aufhebung Reglement über Ausbildungsbeiträge

Abstimmungsergebnis
Zahl der im Stimmregister eingetragenen Stimmberechtigten 11 936
Zahl der eingelangten Ausweiskarten 5 625
Gesamtzahl der eingelangten Stimmzettel 5 161
Nicht in Betracht fallende Stimmen (leer/ungültig) 87
Zahl der in Betracht fallenden (gültigen) Stimmen 5 074
Zahl der JA-Stimmen 3 303
Zahl der NEIN-Stimmen 1 771

Die Vorlage wurde somit angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 43.2%.

Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen den Verlauf der Abstimmungsverhandlungen sind gestützt auf Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 und Art. 58 ff. des Reglements über die politischen Rechte vom 17. Oktober 1997 innert 30 Tagen an das Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach dem Urnengang, d.h. am 10. Juni 2024, zu laufen.

Steffisburg, 9. Juni 2024
Der Gemeinderat


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