Ergebnis kommunale Urnenabstimmung vom 30. November

  04.12.2025 Wattenwil

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.

Nach Ablauf der Beschwerdefrist werden die Ergebnisse durch den Gemeinderat Wattenwil erwahrt werden.
Der Gemeinderat


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