Eriz

  07.07.2021 Verkehrsmassnahmen

Der Gemeinderat Eriz verfügt, gestützt auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, folgende Verkehrsmassnahme:

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Schwellenkorporation, land- und forstwirtschaftliche Fahrten gestattet

Zulgwanderweg, ab Parkplatz Neumatt bis Einmündung Rufenen (Kantonsstrasse Nr. 1103).

Die Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I, Schorenstrasse 39, 3645 Gwatt b. Thun, hat mit Verfügung vom 14. Juni 2021 die Zustimmung erteilt.

Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Artikel 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989, kann beim Regierungsstatthalteramt von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, gegen die verfügte Verkehrsmassnahme innert 30 Tagen seit Veröffentlichung unter allfälliger Kostenfolge schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Eriz, 2. Juli 2021
Der Gemeinderat




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