Erneuerung einer Gebrauchswasserkonzession für den Betrieb einer Wärmepumpe
22.05.2025 Kanton BernKonzessionsverfahren nach Art. 9, 11 und 12 des Wassernutzungsgesetzes vom 23. November 1997 (WNG)
Gesuchsteller:
Miteigentümergemeinschaft Heizverbund Mattenstrasse in Thun, Gbbl. Thun: 3880, 3881, 418, 3665, 3666.
Projektverfasser:
H.P. Burkhalter+Partner AG, Immobilien Management Könizstrasse 161, Postfach 258, 3097 Liebefeld.
Gesuch:
Erneuerung der Gebrauchswasserkonzession Thun Nr. 64 Lauf-Nr. 1103 zur Nutzung von maximal 1670 l/min aus dem Grundwasser zur Raumheizung. Nach der Nutzung wird das Wasser, abgesehen von der thermischen Veränderung, unverschmutzt und vollständig wieder ins Grundwasser zurückgegeben. Die Nutzungsanlagen sind bestehend. Das Gesuch umfasst keine baulichen Änderungen oder Neubauten. Die Konzession endete am 30. Juni 2023. Sie soll nahtlos ab Ablauf um 20 Jahre erneuert werden.
Standort:
Mattenstrasse 18–20, Thun,
Parzelle Nr. 418 + 3880, 3665,
3666 + 3881
Koordinaten Entnahme 1:
E = 2 613 798 / N = 1 177 546
Koordinaten Entnahme 2:
E = 2 613 734 / N = 1 177 465
Koordinaten Rückgabe 1:
E = 2 613 688 / N = 1 177 564
Koordinaten Rückgabe 2:
E = 2 613 643 / N = 1 177 509
Ausnahmebewilligungen: Keine
Einsprachefrist:
23. Mai bis und mit 23. Juni 2025
Auflageort:
Bauinspektorat Stadt Thun,
Industriestrasse 2, 3600 Thun
Einsprachestelle:
Amt für Wasser und Abfall,
Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet sind, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Bern, 19. Mai 2025
Amt für Wasser und Abfall
(AWA) des Kantons Bern