Ersatzwahl 1 Mitglied Gemeinderat für den Rest der Amtsdauer 2025–2028

  21.08.2025 Gurzelen

Gestützt auf das Organisationsreglement vom 28. November 2011 sowie das Reglement über die Urnenwahlen vom 26. November 2012, werden auf Sonntag, 30. November folgende Urnenwahlen angeordnet:

Im Majorzwahlsystem
– 1 Mitglied des Gemeinderats

Einreichung Wahlvorschläge (Art. 22 ff. Urnenwahlreglement)

Die Wahlvorschläge sind bis Freitag, 26. September, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen einzureichen.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist unzulässig.

Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Die Vorgeschlagenen dürfen für die gleiche Behörde nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen.

Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Auf der Gemeindeverwaltung kann das offizielle Formular für die Wahlvorschläge bezogen werden.

Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.

Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.

Der Gemeinderat


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