Ersatzwahl Gemeindeund Gemeinderatspräsidium Legislatur 2026 –2029; stille Wahl

  20.08.2026 Stocken-Höfen

Mit Publikationen im Thuner Amtsanzeiger vom 4. und 11. Juni wurde die Frist bis 6. Juli für die Eingabe von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium in einer Person mit Wahldauer vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029 bekanntgegeben.

Nach Ablauf der Frist lag folgende Kandidatur vor:

Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium in einer Person
Kramer Michael, 1983, Sägemoos 23, 3632 Niederstocken

Da nicht mehr Vorschläge vorlagen als Sitze zu besetzen sind, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. August 2026 Kramer Michael als Gemeinde- und Gemeinderatspräsident ab 1. Januar 2027 als gewählt erklärt (stilles Wahlverfahren gemäss Art. 57 des Organisationsreglements).

Die für den 21. August 2026 angesetzte a.o. Gemeindeversammlung wird aufgrund der stillen Wahl nicht durchgeführt.

Beschwerden in Wahlsachen sind innert 10 Tagen ab erstmaliger Publikation (30. Oktober 2025) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Der Gemeinderat


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