Ersatzwahlen Schulkommission vom 8. März 2026

  15.01.2026 Gurzelen

Gestützt auf Art. 26 Reglement über die Urnenwahlen der Einwohnergemeinde Gurzelen werden die bereinigten Wahlvorschläge bekanntgegeben:

Schulkommission (2 Mitglieder)
Mit Frist bis 19. Dezember 2025, 11.30 Uhr, sind keine Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung eingegangen.

Gestützt auf Art. 25 Abs. 1 und 2 des Reglements über die Urnenwahlen können die Stimmberechtigten bei keinen oder zu wenig Wahlvorschlägen beliebig wählbare Personen wählen. Es sind diejenigen gewählt, die am meisten Stimmen erzielt haben. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.

Die freien Urnenwahlen finden am Sonntag, 8. März statt. Informationen zum Wahlprozedere werden den Stimmberechtigten zusammen mit den Wahlunterlagen zugestellt.

Beschwerden in Wahlsachen sind innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Publikation zu laufen. Eine allfällige Beschwerde ist schriftlich und begründet in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Der Gemeinderat


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