Erstellung Fussweg Schindlern; Genehmigung Verpflichtungskredit; fakultatives Referendum

  30.10.2025 Stocken-Höfen

Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat am 21. Oktober 2025 in Anwendung von Artikel 11 Abs. 4 und 28 ff. des Organisationsreglements einen Verpflichtungskredit im Umfang von Fr. 70 000.– für die Erstellung eines Fussweges im Bereich Schindlern, Gbbl. 563, Höfen, genehmigt.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen zu diesem Geschäft können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Die Referendumsfrist dauert bis 1. Dezember. Die Einreichungsstelle ist der Gemeinderat Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.

Der Gemeinderat


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