Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
09.06.2021 Kirchliche PublikationenGrosser Kirchenrat
Beschlüsse vom 31. Mai 2021
1. Protokoll der Sitzung vom 25. Januar 2021
Das Protokoll der Sitzung vom 25. Januar 2021 wird genehmigt.
2. Jahresrechnung 2020; Genehmigung
2.1 Die vom Kleinen Kirchenrat bewilligten Nachkredite werden zur Kenntnis genommen.
2.2 Der Nachkredit von Fr. 447 969.15 für die Einlagen in die Spezialfinanzierungen Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen und Liegenschaften Verwaltungsvermögen werden genehmigt.
2.3 Die Jahresrechnung 2020 mit einem Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung von Fr. 297 297.89 bei einem Gesamtaufwand von Fr. 10 014 577.41 und einem Gesamtertrag von Fr. 9 717 279.52 wird genehmigt.
2.4 Die Investitionsrechnung 2020 mit Nettoausgaben von total Fr. 289 038.50 wird genehmigt.
3. Die Firma BDO AG, Burgdorf, wird als Revisions- und Datenaufsichtsstelle für das Jahr 2021 gewählt.
4. Brot für alle; Spendenziele 2021; die Verteilung des Spenden in der Höhe von Fr. 30 000.– zugunsten verschiedener Projekte wird genehmigt.
5. Entwicklungszusammenarbeit OeME-Projekte 2021; die Beiträge von Fr. 395 000.– zugunsten verschiedener Projekte werden genehmigt.
6. Gesamtsanierung Obermattweg 3A, Thun
6.1 Das Projekt mit einem Kostenvoranschlag +/-10% wird genehmigt.
6.2 Ein Verpflichtungskredit von 2,15 Mio Fr. (inkl. MwSt.) wird genehmigt. 6.3 Der Kleine Kirchenrat und die Finanzkommission werden durch den Grossen Kirchenrat zur Umsetzung des Projekts ermächtigt, einen Baukredit sowie Hypotheken zu marktüblichen Konditionen abzuschliessen.
7. Motion Heinz Leuenberger vom 6. Januar 2021; Budget 2022 mit neuer Finanzstrategie; die Motion wird angenommen.
8. Postulat Fraktion Thun-Strättligen vom 25. Januar 2021, Finanzstrategie; das Postulat wird angenommen.
Beschwerde
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann gemäss Art. 60ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde geführt werden.
Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung. Allfällige Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3601 Thun, einzureichen.
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