Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun

  15.09.2022 Kirchliche Publikationen

Kleiner Kirchenrat; Gesamterneuerungswahl
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl, die vom Grossen Kirchenrat an dessen Sitzung vom 16. Januar 2023 zu treffen ist, richtet sich nach den Bestimmungen der Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern, des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998, der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998, des Organisationsreglements vom 26. November 2012 der Gesamtkirchgemeinde und des Reglements vom 22. November 2010 für die Wahl des Kleinen Kirchenrats.

Wählbar in den Kleinen Kirchenrat sind die in der Gesamtkirchgemeinde stimmberechtigten Angehörigen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Bern, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in einer Kirchgemeinde der Gesamtkirchgemeinde wohnhaft oder die in deren Paroisse française stimmberechtigt sind.

Folgende bisherigen Mitglieder des Kleinen
Kirchenrates stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung:
– Greuter Peter
Dorfstrasse 48, 3624 Goldiwil
– Lengacher Ruth
Obermattweg 1b, 3645 Gwatt
– Straubhaar Thomas
Bel-Air-Weg 5, 3600 Thun
– Straubhaar Peters Ursula
Allmendingenstrasse 48, 3608 Thun

Als Ersatz für den nicht mehr zur Wahl antretenden Willy Bühler ist ein neues Mitglied zu wählen.

Wahlvorschläge, die von mindestens zehn in der Gesamtkirchgemeinde stimmberechtigten Kirchenmitgliedern unterzeichnet sein müssen, sind bis 20. November schriftlich bei der Präsidentin des Grossen Kirchenrates, per Adresse Verwaltung der Gesamtkirchgemeinde Thun, Schlossberg 8, 3600 Thun, einzureichen. Vorschläge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden für das weitere Wahlverfahren nicht berücksichtigt.

Thun, 12. September 2022

Evangelisch-reformierte
Gesamtkirchgemeinde Thun
Verwaltung


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