Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun

  08.12.2022 Kirchliche Publikationen

Grosser Kirchenrat
Beschlüsse vom 28. November 2022

1. Protokoll der Sitzung vom 29. August 2022.
Das Protokoll der Sitzung vom 29. August 2022 wird genehmigt.
2. Budget 2023: Die Überschreitung von KG Thun-Strättligen wird genehmigt und das Budget 2023 in der GKR-Sitzung vom 9. Januar 2023 vorgelegt.
3. Motion Fraktion Thun-Strättligen vom 25. Januar 2021: Einnahmen von Raumvermietungen sollen quotenrelevant für die Kirchgemeinden werden; die Motion wird angenommen und abgeschrieben.
4. Postulat Fraktion Thun-Strättligen vom 29. November 2021: Liste Vorstösse Grosser Kirchenrat; das Postulat wird angenommen und abgeschrieben.
5. Postulat Fraktion Thun-Strättligen vom 30. Mai 2022: Sozialdienste in die Quartiere; das Postulat wird als nicht erheblich erklärt und abgeschrieben.
6. Postulat Fraktion Thun-Strättligen vom 30. Mai 2022: Unterhaltskosten Gebäude; das Postulat wird als nicht erheblich erklärt und abgeschrieben.
7. Interpellation Fraktion Thun-Strättligen vom 30. Mai 2022: Kostenaufteilung Dienstleistungen und Honorare 2021; die Botschaft wird angenommen und abgeschrieben.

Beschwerde
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen sowie die Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung betreffend beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, in allen übrigen Angelegenheiten 30 Tage ab Veröffentlichung. Allfällige Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
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