Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Goldiwil-Schwendibach

  23.10.2025 Versammlungen

46. Kirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 27. November 2025, 19.30 Uhr,
Kirchgemeindehaus Goldiwil

Traktanden:
1. Begrüssung
2. Wahl der Simmenzähler:innen
3. Orientierungen
4. Fusionsabstimmung
1. Fusionsvertrag
2. Organisationsreglement
3. Fusionsreglement
5. Datenschutzbericht
6. Verschiedenes

Die Dokumente zur Kirchgemeindeversammlung vom 27. November (Fusionsvertrag, Organisationsreglement, Fusionsreglement) sowie der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung AGR, liegen vorschriftsgemäss ab 23. Oktober im Kirchgemeindehaus Goldiwil zur Einsicht auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen.

Alle stimmberechtigen Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, die seit mindestens drei Monaten in den Dörfern Goldiwil und Schwendibach angemeldet sind, sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Die Versammlung ist öffentlich.

Der Kirchgemeinderat


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