Öffentliche Planauflage

  04.02.2018 , Fahrni

Geringfügige Änderung des Zonenplanes im Gebiet Dörfli / Parzelle-Nr. 304
Der Gemeinderat Fahrni bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 1. Juni 2017 bis zum 3. Juli 2017, bei der Gemeindeverwaltung Fahrni öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung und das geringfügige Verfahren bei der Gemeindeschreiberei Fahrni schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Der Gemeinderat


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