Geringfügige Änderung Zonenplan «Dörfli» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  05.04.2018 , Fahrni

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Fahrni hat die vorerwähnte geringfügige Änderung Zonenplan «Dörfli» am 28. März 2018 mit Zirkulationsbeschluss beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gemeinde Fahrni, den 28. März 2018

Gemeinderat Fahrni


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