Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

  29.08.2018 , Fahrni

Öffentliche Planauflage
für:

S-0172582.1
Transformatorenstation Bach Fahrni

– Neubau Trafostation auf Parzelle 422 der Gemeinde Fahrni
Koordinaten: 2 618 691 / 1 182 819

L-0114057.2
24-kV-Kabel zur Transformatorenstation Bach
– Freileitungsverkabelung

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Bahnhofstrasse 20, 3072 Ostermundigen, im Namen von BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 30. August 2018 bis zum 1. Oktober 2018 in der Gemeindeverwaltung Fahrni, Rachholtern 66 B, 3617 Fahrni b. Thun, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021)
oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf


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