Öffentliche Planauflage

  13.11.2019 , Fahrni

Geringfügige Zonenplanänderung Mösli nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Der Gemeinderat Fahrni bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14. November bis 15. Dezember 2019, auf der Gemeindeverwaltung Fahrni öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Fahrni, Rachholtern 66b, 3617 Fahrni, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Fahrni, 4. November 2019

Gemeinderat Fahrni


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