Geringfügige Zonenplanänderung Mösli nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  23.12.2019 , Fahrni

Beschluss des Gemeinderates Fahrni / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Fahrni hat die vorerwähnte geringfügige Zonenplanänderung Mösli am 16. Dezember 2019 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Fahrni, 16. Dezember 2019

Gemeinderat Fahrni


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