Ortsplanungsrevision; Öffentliche Mitwirkungsauflage
29.01.2020 , FahrniDer Gemeinderat Fahrni bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, folgende Unterlagen der Ortsplanungsrevision zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:
– Baureglement
– Zonenplan 1 (Siedlung, Landschaft, Gewässer)
– Zonenplan 2 (Naturgefahren) und Richtplan Langsamverkehr
– räumliches Entwicklungskonzept
– Erläuterungsbericht
Die Unterlagen liegen vom 10. Februar bis und mit 16. März 2020 bei der Gemeindeverwaltung Fahrni zur Einsichtnahme auf.
Am 12. Februar 2020 findet um 20.00 Uhr in der Turnhalle Rachholtern eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision statt.
Innert der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis 16. März 2020 an die Gemeindeverwaltung, 3617 Fahrni zu richten.
Fahrni, 13. Januar 2020
Der Gemeinderat