Ordentliche Gemeindeversammlung

  04.11.2020 , Fahrni

Montag, 7. Dezember 2020, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Rachholtern

Traktanden:
1. Budget 2021
Genehmigung, Festsetzung der Steueranlagen und der Gebühren
2. Wasserversorgung: Neubau Stufenpumpwerk Bach
Orientierung und Kreditgenehmigung
3. Ermächtigung zum Verkauf ½-Anteil einer Liegenschaft aus Erbschaft Orientierung und Beschluss
4. Wahlen
a) Baukommission, 1 Mitglied
Wiederwahl Egli Hans, Luegmösli
b) Forstkommission, 1 Mitglied
Anstelle von Fritz Liechti ist ein Mitglied neu zu wählen
5. Ehrungen
6. Projekt Schulhaus

Informationen und Mitwirkung aus der Bevölkerung 7. Orientierungen und Verschiedenes

Auflage
Die Unterlagen liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Fahrni öffentlich auf.

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Gemeindeversammlung, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2020 liegt vom 17. Dezember 2020 bis 15. Januar 2021 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Schutzmassnahmen
Der Gemeinderat Fahrni hat für die Durchführung der Gemeindeversammlung ein Schutzkonzept erarbeitet. Das Schutzkonzept wird im Bulletin abgedruckt. Da sich die Situation bis zur Versammlung ändern kann, wird die aktuellste Version auf unserer Website www.ge meinde-fahrni.ch/gemeindeverammlung aufgeschaltet. Sollte die Gemeindeversammlung aufgrund neuer Covid-19-Massnahmen nicht stattfinden können, behält sich der Gemeinderat vor, eine Urnenabstimmung abzuhalten. Dies würde rechtzeitig über unsere Website und den Thuner Amtsanzeiger mitgeteilt.

Der Gemeinderat


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