Ordentliche Gemeindeversammlung

  13.05.2021 , Fahrni

Montag, 14. Juni 2021, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Rachholtern

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2020
– Kenntnisnahme der Nachkredite gemäss Nachkredittabelle
– Kenntnisnahme der Verpflichtungskreditkontrolle
– Genehmigung der Jahresrechnung 2020
2. Sanierung Kreuzweg–Scheibenstand (Horbisstrasse); Orientierung und Kreditgenehmigung
3. Gebäudeanalyse Schulhaus; Kreditgenehmigung und Informationen Schulhaussanierung
4. Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens; Genehmigung
5. Reglement über die Betreuungsgutscheine für familienexterne Kinderbetreuung; Genehmigung
6. Orientierung und Verschiedenes

Auflage
Die Unterlagen zur Jahresrechnung und den beiden Kreditanträge (Traktanden 1, 2 und 3) liegen 10 Tage, die beiden Reglemente (Traktanden 4 und 5) 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Gemeindeversammlung, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Juni liegt vom 24. Juni bis 26. Juli bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Schutzmassnahmen
Der Gemeinderat Fahrni hat für die Durchführung der Gemeindeversammlung ein Schutzkonzept erarbeitet. Das Schutzkonzept wird im Bulletin abgedruckt. Da sich die Situation bis zur Versammlung ändern kann, wird die aktuellste Version auf unserer Website www.gemeinde-fahrni.ch/gemeindeverammlung aufgeschaltet. Sollte die Gemeindeversammlung aufgrund neuer Covid-19-Massnahmen nicht stattfinden können, behält sich der Gemeinderat vor, eine Urnenabstimmung abzuhalten. Dies würde rechtzeitig über unsere Website und den Thuner Amtsanzeiger mitgeteilt.
Der Gemeinderat


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