Ordentliche Gemeindeversammlung
03.11.2022 , FahrniMontag, 5. Dezember 2022, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Rachholtern
Traktanden:
1. Budget 2023
Genehmigung, Festsetzung der Steuer anlagen und der Gebühren
2. Schulsozialarbeit Zulgtal
Genehmigung Einführung und Bewilligung der einmaligen und jährlich wiederkehrenden Kosten
3. Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung
Genehmigung
4. Gemeindewahlen
a. 2 Gemeinderatsmitglieder: Neuwahl für M. Berger und P. Hebeisen
b. Bei Wahl eines Baukommissionsmitglieds in den Gemeinderat ist ein neues Mitglied in die Baukommission zu wählen
c. 2 Forstkommissionsmitglieder: Wiederwahl M. Hebeisen und St. Fankhauser
d. Rechnungsprüfungsorgan: Wiederwahl ROD Treuhand, Schönbühl
5. Ehrungen
6. Orientierungen und Verschiedenes
Auflage
Das Reglement liegt 30 Tage, die Unterlagen zum Budget 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember liegt vom 15. Dezember 2022 bis 16. Januar 2023 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat
