Aufhebung Verordnung der Einwohnergemeinde Fahrni über die Berechtigungsregelung GERES / ZPV
30.12.2021 , FahrniPer 1. März 2021 wurde das Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen, die Verordnung über die Gemeinderegister-Plattform und die Verordnung über die zentrale Personenverwaltung durch den Kanton Bern in Kraft gesetzt. Gestützt darauf wurde die bestehende Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES der Einwohnergemeinde Fahrni hinfällig, da die kantonalen Vorschriften die Inhalte der kommunalen Verordnung abdecken.
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Fahrni die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES / ZPV vom 11. August 2008 an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2021 mit sofortiger Wirkung ersatzlos aufgehoben hat.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat
