Öffentliche Planauflage Ortsplanungsrevision Fahrni

  24.03.2022 , Fahrni

Der Gemeinderat Fahrni bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision (bestehend aus Zonenplan 1: Siedlung, Landschaft, Gewässer; Zonenplan 2: Naturgefahren; Richtplan Langsamverkehr, Baureglement, Erläuterungsbericht) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. März bis 25. April, auf der Gemeindeverwaltung Fahrni öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Fahrni, Rachholtern 66b, 3617 Fahrni, einzureichen.

Fahrni, 14. März 2022

Der Gemeinderat


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