Öffentliche Planauflage nach Art. 60 BauG

  06.10.2022 , Fahrni

Kleinkorrektur im Zonenplan 1 (Siedlung, Landschaft, Gewässer)
Der Gemeinderat Fahrni bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Kleinkorrektur (Einzonung von 74 m2 auf Parzelle Nr. 636, Rachholtern) im Zonenplan 1 (Siedlung, Landschaft, Gewässer) Fahrni zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 29. September bis 30. Oktober, bei der Gemeindeverwaltung Fahrni öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Fahrni, Rachholtern 66b, 3617 Fahrni, einzureichen.

Fahrni, 19. September 2022

Der Gemeinderat


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