Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG

  23.03.2023 , Fahrni

Öffentliche Auflage der Änderung im Gemeindebaureglement Art. 14 Abs. 3, Fahrni, aufgrund einer Einsprache.

Der Gemeinderat Fahrni bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung (Art. 14 Abs. 3) im Gemeindebaureglement (Antennen) Fahrni zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. März bis 17. April, bei der Gemeindeverwaltung Fahrni öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Fahrni, Rachholtern 66b, 3617 Fahrni, einzureichen.

Fahrni, 15. März 2023

Der Gemeinderat


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