Öffentliche Auflage Alpweggenossenschaft Rütegg-Schöriz

  30.07.2026 Horrenbach-Buchen

Der Vorstand der Alpweggenossenschaft Rütegg-Schöriz legt im Einvernehmen mit der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion des Amtes für Landwirtschaft und Natur und gestützt auf Art. 23 und 30 des Gesetzes vom 16. Juni 1997 über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) und Art. 51 der Verordnung vom 5. November 1997 über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWV) während 30 Tagen vom 31. Juli bis und mit 31. August, folgende Akten bei der Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen öffentlich auf:
– Unterhaltsreglement der Alpweggenossenschaft Rütegg-Schöriz vom 11. April 2025
– Unterhaltskostenverteilergrundsätze vom
11. April 2025 inkl. Eigentümer- und
Flächenverzeichnis
– Unterhaltsperimeterplan Alpweg Schöriz vom 19. Dezember 2024
– Verzeichnis Weggenossenschafter

Zur Orientierung (ohne Einsprachemöglichkeit):
– Berechnungsübersicht pro Weggenossenschafter

Während der Auflagefrist können die Akten während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Einsprachen nach Art. 31 VBWG sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen, Horrenbach 79b, 3623 Horrenbach (Hinweis «Alpweggenossenschaft Rütegg-Schöriz») einzureichen. Allfällige Beweismittel sind der Einsprache beizulegen. Die Einspracheberechtigung richtet sich nach Art. 33 VBWG.

Wer nicht Einsprache erhebt, hat dem Inhalt der Auflageakten zugestimmt.

Der Vorstand
Alpweggenossenschaft Rütegg-Schöriz


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