Öffentliche Mitwirkungsauflage; Gewässerraumplanung Homberg
22.01.2026 HombergDer Gemeinderat Homberg bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teilrevision der Ortsplanung zur Festlegung der Gewässerräume zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Gemeinde und das beauftragte Planungsbüro haben die Betroffenen bereits an einem Informationsanlass vom 22. Oktober 2025 über die nötigen Festlegungen informiert. In der Zwischenzeit wurden weitere Abklärungen vorgenommen und die Unterlagen für die Mitwirkung fertiggestellt.
Die Unterlagen liegen 30 Tage, 22. Januar bis 21. Februar, in der Gemeindeverwaltung auf und können auf www.homberg.ch eingesehenwerden.Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Homberg zu richten.
Homberg, 19. Januar 2026
Der Gemeinderat
