Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

  04.02.2018 , Forst-Längenbühl

Öffentliche Planauflage
Gemeinde: 3636 Forst-Längenbühl
Standort: 3636 Längenbühl

für: S-171495.1 Mast-Transformatorenstation Chumm 8
– Neubau Mast-Transformatorenstation auf Parzelle 117 der Gemeinde Längenbühl. Koordinaten: 260 860 / 178 267.

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez, im Namen der BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 10. August 2017 bis zum 18. September 2017 in der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl, Seematt 77, 3636 Forst-Längenbühl, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf


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