Der Wasseruhrableser ist wieder unterwegs

  04.02.2018 , Forst-Längenbühl

Im November werden die Schlussrechnungen der Wasser- und Abwassergebühren 2016/2017 versendet.

Die Wasseruhren werden in Forst-Längenbühl durch die Gemeinde abgelesen. Die Eigentümer/innen müssen den Zählerstand daher nicht der Gemeinde melden. Nach Art. 26, 2 des Wasserreglements muss die Wasseruhr jederzeit leicht zugänglich sein. Daher bitten wir Sie, dem Wasseruhrableser den Zugang zu gewährleisten. Die Ablesungen werden ab Mitte des Monats Oktober stattfinden.

Für das Verständnis der Einwohner und Einwohnerinnen danken wir bestens.

Hoch- und Tiefbaukommission Forst-Längenbühl


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