Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung
04.02.2018 , Forst-LängenbühlMontag, 4. Dezember 2017, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Schulanlage Forst-Längenbühl
Traktanden
1. Budget 2018;
Beratung und Genehmigung sowie Festsetzung Steueranlage
2. Kreditabrechnung Trink- und Wasserleitung
Chalbermoos / Kehrstrasse – Hattigen;
Kenntnisnahme
3. Kreditabrechnung Erschliessung Chalbermoos;
Kenntnisnahme
4. Verschiedenes / Informationen aus den Ressorts
Anschliessend an die Gemeindeversammlung findet die Verleihung Dittligseehecht 2017 statt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (bei Wahlen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Budget 2018 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf der Homepage www.3636.ch aufgeschaltet.
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.
Forst-Längenbühl, im November 2017
Gemeinderat Forst-Längenbühl
