Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017
04.02.2018 , Forst-LängenbühlGemäss Art. 46 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom 29. Mai 2006 ist das Gemeindeversammlungsprotokoll öffentlich aufzulegen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 kann ab sofort während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Forst-Längenbühl einzureichen.
Gemeinderat Forst-Längenbühl
