Anhangs 1 + 2 zum Benützungsreglement Schulanlage
04.02.2018 , Forst-LängenbühlDer Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2017 die Revision des Anhangs 1 + 2 «Benützungstarif / -erläuterungen» zum Benützungsreglement Schulanlage der Gemeinde Forst-Längenbühl genehmigt. Dieser Anhang tritt per 1. Januar 2018 in Kraft und ersetzt den Anhang 1 und 2 vom 27. November 2013. Interessierte können das Benützungsreglement Schulanlage mit den Anhängen bei der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl beziehen oder unter www.forst-laengenbuehl.ch herunterladen.
Der Gemeinderat
