Gemeindeversammlung
02.05.2018 , Forst-LängenbühlDonnerstag, 7. Juni 2017, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle, Schulanlage Forst-Längenbühl
Traktanden
1. Genehmigung Jahresrechnung 2017
2. Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 93 000.– für die Sanierung Gemeindeliegenschaft Schulhaus
3. Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 95 000.– für die Sanierung der Gemeindestrasse Schlupf
4. Verschiedenes / Informationen aus den Ressorts
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Gemeinderechnung 2017 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf der Homepage www.3636.ch aufgeschaltet.
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.
Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.
Forst-Längenbühl, im Mai 2018
Gemeinderat Forst-Längenbühl
