Ordentliche Gemeindeversammlung

  31.10.2018 , Forst-Längenbühl

Montag, 3. Dezember 2018, 20.00 Uhr Mehrzweckhalle, Schulanlage
Forst-Längenbühl

Traktanden
1. Projektierung und Sanierung Renaturierung Mühlebach;
Kenntnisnahme Kreditabrechnungen
2. Budget 2019; Beratung und Genehmigung Budget sowie
Festsetzung Steueranlage
3. Gemeindewahlen; Wahl eines Mitgliedes des Gemeinderates
4. Verschiedenes / Informationen aus den Ressorts

Anschliessend an die Gemeindeversammlung findet die Verleihung Dittligseehecht 2018 statt.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (bei Wahlen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Budget 2019 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf der Homepage www.3636.ch aufgeschaltet.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Forst-Längenbühl, im November 2018

Gemeinderat Forst-Längenbühl


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