Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanungsrevision Forst-Längenbühl

  24.04.2019 , Forst-Längenbühl

Der Gemeinderat Forst-Längenbühl bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision Forst-Längenbühl zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Ortsplanungsrevision Forst-Längenbühl liegt vom 29. April 2019 bis und mit 3. Juni 2019 in der Gemeindeverwaltung auf. Am 6. Mai 2019, 20.00 Uhr findet eine öffentliche Informationsveranstaltung im Mehrzweckgebäude Forst-Längenbühl, Dittligegg 1 a, 3636 Längenbühl statt. Die Unterlagen sind zudem auf der Gemeindewebsite www.3636.ch einsehbar.

Während der Auflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung, Seematt 7, 3636 Längenbühl zu richten.

Forst-Längenbühl, im April 2019

Gemeinderat Forst-Längenbühl


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