Einwohnergemeindeversammlung

  08.05.2019 , Forst-Längenbühl

Dienstag, 11. Juni 2019, 20.00 Uhr
Mehrzweckhalle, Schulanlage Forst-Längenbühl

Traktanden
1. Genehmigung Jahresrechnung 2018
2. Fusionsvorabklärungen Forst-Längenbühl – Pohlern – Wattenwil; Fragerunde
3. Verschiedenes / Informationen aus den Ressorts

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Gemeinderechnung 2018 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf der Homepage www.3636.ch aufgeschaltet.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.

Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.

Forst-Längenbühl, im Mai 2019

Gemeinderat Forst-Längenbühl


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