Ausserordentliche Gemeindeversammlung

  17.07.2019 , Forst-Längenbühl

Donnerstag, 22. August 2019, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle, Schulanlage Forst-Längenbühl

Traktanden
1. Grundsatzentscheid über die Fortführung des Fusionsprojektes Forst-Längenbühl, Pohlern, Wattenwil
2. Verschiedenes

Es wird auf die Information in der Botschaft der interkommunalen Arbeitsgruppe (IKA) hingewiesen. Diese wurde im Juni 2019 in alle Haushaltungen verteilt und kann unter www. wattenwil.ch heruntergeladen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.

Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.

Forst-Längenbühl, im Juli 2019

Gemeinderat Forst-Längenbühl


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