Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 22. August 2019

  28.08.2019 , Forst-Längenbühl

Gemäss Art. 46 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom 29. Mai 2006 ist das Gemeindeversammlungsprotokoll öffentlich aufzulegen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. August 2019 kann ab 2. September 2019 während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Forst-Längenbühl einzureichen.

Gemeinderat Forst-Längenbühl


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