Teilrevision Gefahrenkarte

  23.10.2019 , Forst-Längenbühl

Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der raumplanerischen Ziele ist die Kenntnis der Gefahrengebiete. Hierzu dient die Gefahrenkarte als wichtigstes Arbeits- und Planungsinstrument.

Um die Feldaufnahmen für die Revision Gefahrenkarte zu erstellen, müssen Privatgrundstücke im Teilbereich Fallbach betreten werden. Die Arbeitsgemeinschaft Kellerhals und Häfeli AG, Herzog Ingenieure Thun, sowie Kissling und Zbinden AG Bern, haben dafür den Auftrag erhalten. Ab Oktober 2019 bis Frühjahr 2020 (je nach Witterung) werden die Arbeiten getätigt.

Wir bitten um Verständnis und die Zugangsmöglichkeiten zu gewähren.

Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl, Telefon 033 356 02 15, zur Verfügung.

Wattenwil, 14. Oktober 2019

RegioBV Westamt


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