Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat Forst-Längenbühl

  30.09.2020 , Forst-Längenbühl

Hans Peter Rytz hat per 31. Dezember 2020 als Mitglied des Gemeinderates demissioniert.
Gemäss Art. 34 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) der Gemeinde Forst-Längenbühl ist, falls während der Amtsdauer eine Vakanz entsteht, an der Gemeindeversammlung eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer durchzuführen.

Es gelten sinngemäss die Bestimmungen über das Mehrheitswahlverfahren (Majorz) an der Urne. Der Gemeinderat gibt somit die Ersatzwahl mindestens neun Wochen vor der Gemeindeversammlung bekannt.

Die Ersatzwahl für 1 Mitglied des Gemeinderates findet an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2020 statt.

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen, welche am 8. Juni 2020 seit drei Monaten in der Gemeinde Forst-Längenbühl wohnhaft sind.

Wählbarkeit
Wählbar für den Gemeinderat sind die in der Gemeinde stimmberechtigten Personen. Die Bestimmungen über den Verwandtenausschluss sind zu beachten.

Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 6, in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Inhalt der Wahlzettel
Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten als Sitze zu besetzen sind. Der Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertreter. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.

Stille Wahlen
Übersteigt die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt.

Fehlende Wahlvorschläge
Werden keine oder zu wenig Wahlvorschläge eingereicht, so erfolgt die Wahl direkt an der Gemeindeversammlung.

Einreichungsfrist
Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Wahlvorschläge sind bis Donnerstag, 22. Oktober 2020, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei Forst-Längenbühl einzureichen.

Gemeinderat Forst-Längenbühl

 


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