Protokoll der Gemeindeversammlung vom 31.August 2020

  09.09.2020 , Forst-Längenbühl

Gemäss Art. 46 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom 29. Mai 2006 ist das Gemeindeversammlungsprotokoll öffentlich aufzulegen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 31. August 2020 kann ab 10. September 2020 während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Forst-Längenbühl einzureichen.

Gemeinderat Forst-Längenbühl


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