Ordentliche Gemeindeversammlung

  04.11.2020 , Forst-Längenbühl

Montag, 7. Dezember 2020, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle, Schulanlage Forst-Längenbühl

Traktanden:
1. Budget 2021; Beratung und Genehmigung Budget sowie Festsetzung Steueranlage
2. Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens; Anpassung auf die Rechnungslegung HRM 2
3. Kapelle / Friedhof Allmid (GBBL Nr. 8 + 9); Sanierungsmassnahmen – Genehmigung eines Verpflichtungskredites
4. Gemeindewahlen (Ersatzwahlen); Wahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat
5. Verschiedenes / Informationen aus den Ressorts

Anschliessend an die Gemeindeversammlung findet die Verleihung Dittligseehecht 2020 statt.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (bei Wahlen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Budget 2021 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf der Homepage www.3636.ch aufgeschaltet.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.

Aufgrund der prekären Corono-Situation bleibt die Durchführung einer Urnenabstimmung anstelle der Gemeindeversammlung vorbehalten. Sie werden über die Durchführung der Gemeindeversammlung bzw. über die aktuellen Massnahmen zu gegebener Zeit auf unserer Website www.3636.ch oder im Thuner Amtsanzeiger informiert.

Forst-Längenbühl, Ende Oktober 2020

Gemeinderat Forst-Längenbühl


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