Urnenabstimmung anstelle der Gemeindeversammlung

  18.11.2020 , Forst-Längenbühl

Angesichts der Covid-19-Situation hat der Gemeinderat beschlossen, auf die Durchführung der für den 7. Dezember 2020 geplanten Gemeindeversammlung zu verzichten und am 20. Dezember 2020 über vier Vorlagen an der Urne abstimmen zu lassen. Diese Möglichkeit wird den Gemeinden im Verwaltungskreis Thun mit der Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalters von Thun betreffend Durchführung von Urnenabstimmungen und Urnenwahlen vom 26. Oktober 2020 eingeräumt.

Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember findet nicht statt.

Folgende Vorlagen kommen an der Urne am 20. Dezember zur Abstimmung:
1. Budget 2021; Genehmigung Budget sowie Festsetzung Steueranlage
2. Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens; Anpassung auf die Rechnungslegung HRM 2
3. Kapelle / Friedhof Allmid (GBBL Nr. 8 + 9); Sanierungsmassnahmen; Genehmigung eines Verpflichtungskredites
4. Gemeindewahlen (Ersatzwahlen); Wahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat

Ausübung des Abstimmungsrechts
– Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Forst-Längenbühl wohnhaft sind.
– Das Abstimmungs- und Wahlmaterial (inkl. Erläuterungen zu den Vorlagen) wird den Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor dem Abstimmungstag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Donnerstag, 17. Dezember, 17.00 Uhr, ein Doppel verlangen.

Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das Lokal in der Gemeindeverwaltung (Eingangsbereich) wie folgt geöffnet: Sonntag, 20. Dezember, 10.00 bis 11.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Abstimmungs- und Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit der persönlich unterzeichneten Ausweiskarte in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann sodann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung, Seematt 7, 3636 Längenbühl, eingeworfen werden (letzte Leerung: Sonntag, 20. Dezember, 9.00 Uhr). Im Übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind.
Am 29. November findet eine eidgenössische Urnenabstimmung statt. Bitte das Stimmmaterial der beiden Abstimmungen nicht vermischen und dieses getrennt mit den offiziellen Antwortkuverts retournieren.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet im Gemeindehaus oder im Schulhaus (Mehrzweckgebäude) statt.

Bekanntgabe des Resultats
Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen, in den nächstfolgenden Ausgaben des Thuner Amtsanzeigers und unter www.3636.ch publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen (bei Wahlen innert 10 Tagen) nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.

Das Budget 2021 und der Finanzplan 2020– 2025 können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und sind auf der Homepage www.3636.ch aufgeschaltet.
Der Gemeinderat


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