Ergebnisse Gemeinde-Urnenabstimmung / Urnenwahl vom 20. Dezember 2020

  11.03.2021 , Forst-Längenbühl

Statistische Angaben
Zahl der Stimmberechtigten in Gemeindeangelegenheiten 592
Zahl der eingelangten gültigen Ausweiskarten 202
Stimmbeteiligung 34%

Ergebnisse der einzelnen Vorlagen
1. Budget 2021
Zahl der eingelangten Stimmzettel 200
davon leer 3
ungültig 0
Zahl der gültigen Stimmen 197
JA-Stimmen 182
NEIN-Stimmen 15
Die Vorlage wurde mit einem JA-Stimmenanteil von 92% angenommen.

2. Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens; Anpassung auf die Rechnungslegung HRM 2
Zahl der eingelangten Stimmzettel 200
davon leer 14
ungültig 0
Zahl der gültigen Stimmen 186
JA-Stimmen 168
NEIN-Stimmen 18
Die Vorlage wurde mit einem JA-Stimmenanteil von 90% angenommen.

3. Kapelle / Friedhof Allmid (GBBL Nr. 8 + 9); Sanierungsmassnahmen – Genehmigung eines Verpflichtungskredites
Zahl der eingelangten Stimmzettel 200
davon leer 0
ungültig 0
Zahl der gültigen Stimmen 200
3a) Verpflichtungskredit von Fr. 75 000.– (inkl. Ersatz Katafalk)
JA-Stimmen 176
NEIN-Stimmen 22
Ohne Antwort / Enthaltungen 2
3b) Verpflichtungskredit von Fr. 50 000.– (ohne Ersatz Katafalk)
JA-Stimmen 61
NEIN-Stimmen 81
Ohne Antwort / Enthaltungen 58
3c) Stichfrage
Variante a) Fr. 75 000.– (inkl. Ersatz Katafalk) 168
Variante b) Fr. 50 000.– (ohne Ersatz Katafalk) 27
Ohne Antwort / Enthaltungen 5
Die Vorlage wurde wie folgt angenommen:
Variante a) Verpflichtungskredit von Fr. 75 000.– (inkl. Ersatz Katafalk)

4. Gemeindewahlen (Ersatzwahlen); Wahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat
Zahl der eingelangten Stimmzettel 199
davon leer 3
ungültig 2
Zahl der gültigen Stimmen 194
Gewählt mit 119 Stimmen ist Keller Stefan, 1967. Nicht gewählt: Kiegler Rolf, 1964 (75 Stimmen).

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen (bei Wahlen innert 10 Tagen) nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.
Der Gemeinderat


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