Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanz vermögens

  27.01.2021 , Forst-Längenbühl

Anlässlich der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 wurden die beantragten Änderungen im Gemeindereglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens genehmigt.

Nachdem innerhalb von 30 Tagen seit der Urnenabstimmung keine Beschwerden eingegangen sind, treten die entsprechenden Änderungen im oben erwähnte Reglement rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft.

Gemeinderat Forst-Längenbühl


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