Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung; Inkraftsetzung

  04.08.2021 , Forst-Längenbühl

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Urnenabstimmung der Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl am 13. Juni 2021 beschlossene Reglement über die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung am 1. Januar 2022 in Kraft treten wird.
Gemeinderat Forst-Längenbühl


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