Ordentliche Gemeindeversammlung

  28.10.2021 , Forst-Längenbühl

Dienstag, 7. Dezember 2021, 20.00 Uhr,
Mehrzweckhalle, Schulanlage Forst-Längenbühl

Traktanden:
1. Budget 2022; Beratung und Genehmigung Budget sowie Festsetzung Steueranlage
2. Ersatz Beleuchtungsanlage Schulhaus Forst-Längenbühl; Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 95 000.–
3. Verschiedenes / Informationen aus den Ressorts

Anschliessend an die Gemeindeversammlung findet die Verleihung Dittligseehecht 2021 statt.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (bei Wahlen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Budget 2022 kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf der Homepage www.3636.ch aufgeschaltet.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.

Die am Tage der Gemeindeversammlung geltenden Corona-Massnahmen sind vollumfänglich einzuhalten.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Forst-Längenbühl, Oktober 2021
Gemeinderat Forst-Längenbühl


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