Aufhebung Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES / ZPV

  09.12.2021 , Forst-Längenbühl

In Anwendung von Art. 45 Abs. 1 lit. b der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Forst-Längenbühl an seiner Sitzung vom 24. November 2021 die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES / ZPV vom 31. August 2016 per 31. Dezember 2021 ersatzlos aufgehoben hat.

Neu sind die Berechtigungsregeln auf kantonaler Ebene im Anhang 3 der Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform enthalten. Da keine weitergehenden Bestimmungen nötig sind, kann die kommunale Verordnung aufgehoben werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschuss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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